Rechtliche Situation in der Schweiz

In den nationalen Gesetzen werden Höhlen im naturkundlichen Zusammenhang nirgendwo erwähnt.

Das Natur- und Heimatschutzgesetz hat jedoch zum Zweck, Natur- und Kulturdenkmäler sowie die natürlichen Lebensräume der Tierarten zu schützen. Indirekt fallen darunter also auch Höhlen als geologische Objekte und als Lebensräume. Die zugehörige Verordnung bezeichnet derartige Lebensräume als schützenswert aufgrund charakterisierter Lebensraumtypen, gefährdeter und seltener oder gar geschützter Tierarten. Auch in der Verordnung werden Höhlen nicht explizit erwähnt, jedoch sind Karstfluren in der Liste der schützenswerten Lebensraumtypen aufgeführt. Unter den geschützten Tierarten befinden sich alle Fledermäuse, was auch ihre Aufenthaltsorte (wie z.B. Höhlen) mit in den Schutz einschliesst. Dieser Schutz ist zudem seit 2012 auch mit der Teilnahme der Schweiz am Regionalabkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen EUROBATS international festgeschrieben.

Weitere landesweite Gesetze ermöglichen Schutz vor Gewässerverunreinigung oder Abfalldeponien.

Freier Zugang

Höhlenforschende sind darauf angewiesen, ihre Forschungsobjekte für die geplanten Aktivitäten im passenden Zeitpunkt aufsuchen zu dürfen.

Dafür ist das freie Betretungsrecht von Wald und Weide nach Art. 699 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches eine wesentliche Voraussetzung. Wo der Anmarsch eingeschränkt und Wege mit Fahrverboten belegt werden, gestaltet sich die aufwändige Arbeit noch komplizierter.       
Deshalb setzt sich unser Verband grundsätzlich für einen freien Zugang ein und wehrt sich gegen pauschale, mangelhaft begründete Betretungsverbote und Sperrungen von Höhlen. Im Bewusstsein, dass Schäden und unbedachtes Verhalten zur Anordnung von Schutzmassnahmen führen können, versucht die SGH im Gegenzug, möglichst alle Höhleninteressierten anzusprechen und dazu zu bewegen, sich einer der lokalen Höhlenforschergruppen anzuschliessen. Dies ermöglicht Aufklärung und fachgerechte Ausbildung sowie ein Bekenntnis zur Einhaltung einiger freiwilliger "Benimm-Regeln".

Um keine zusätzlichen Besucher in bereits stark belastete Höhlen und Karstgebiete zu locken, erfolgt Aufklärungsarbeit bewusst kontrolliert. Medienarbeit dient hauptsächlich der sachlichen Information und soll einen Gegenpart zu "Abenteuer-Berichterstattungen" bilden.

Erlebniswelt Höhle

Abenteuerlustige Menschen können sich heutzutage relativ einfach eine passende Ausrüstung kaufen und die geheimnisvolle Welt der Höhlen auf eigene Faust aufsuchen.

Höhlen sind heute einer der wenigen Orte, wo die Hektik des Alltags sehr schnell abgelegt werden kann. In dieser Welt von Dunkelheit und Stille fehlen viele der Reize, welche uns draussen oft überfluten. Dafür lassen sich Ruhe und Kraft spüren, und Sinneseindrücke werden neu erlebt und intensiver wahrgenommen.       
Gleichzeitig erfordern Höhlenbefahrungen grundsätzlich Teamarbeit, was neben Wahrnehmungserfahrungen auch verschiedene Bewusstseinserfahrungen ermöglicht.

Intensive, unvergessliche Erlebnisse können Menschen für das Ökosystem Höhle begeistern und Schutzbestrebungen auslösen. Deshalb sollen Höhlenbesuche grundsätzlich für alle interessierten Personen möglich sein. 
Weil jedoch sensible Höhlenbereiche bei stark begangenen Höhlen Schaden nehmen können, setzen wir uns ausschliesslich für begleitete Besuche ein. Ansprechpartner dafür sind die lokalen Höhlenvereine. Diese sorgen mit gut ausgebildeten Begleitpersonen für die Sicherheit und informieren über unsere Ethikrichtlinie, deren Einhaltung den Erhalt der Schönheit und Natürlichkeit unserer Höhlen auf längere Zeit gewährleisten soll.

Helfen Sie durch ihr angepasstes Verhalten mit, die Welt ohne Licht zu erhalten. Sie sind zu Gast in ihr. So werden auch nachfolgende Generationen die Möglichkeit haben, Karst und Höhlen in ihrer Vielfalt und Schönheit bewundern zu können.

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Hausordnung für Gäste:

Die nachfolgenden Verhaltensweisen sind aus dem Ehrencodex abgeleitet. Sie gelten sinngemäss für Höhleneingänge ebenso wie für die Höhlen selbst.

 

Respektiere Gittertore oder zeitliche Einschränkungen für Höhlenbefahrungen.  
Verzichte wenn immer möglich auf Winterbefahrungen in Höhlen, welche von Fledermäusen als Winterschlafquartiere genutzt werden. Verhalte Dich angepasst, wenn Du zufällig Fledermäuse antriffst.

Besuche Höhlen nur in kleinen Gruppen und unter kundiger Führung. Dies dient der Sicherheit, hinterlässt weniger bleibende Spuren und ermöglicht ein schöneres Erlebnis.

Verzichte auf ein romantisches Lagerfeuer in der Höhle, aber auch vor dem Höhleneingang! Damit vermeidest Du eine Verschmutzung von Wänden und Decken mit Russ und eine Beeinträchtigung von kleinen Höhlentiere wie Käfer und Spinnen, die in Spalten im Eingangsbereich leben. Oft zieht der Rauch mit dem Höhlenwind bis tief in die Höhle hinein. Rauchgase können dort anwesende Lebewesen wie Fledermäuse und Insekten stören oder gar töten. Bitte rauche auch nicht! Bereits der Rauch einer Zigarette kann dazu führen, dass über Jahre keine Besiedlung durch Saisongäste mehr stattfindet.

Zerstöre NICHTS! Auch nachfolgende Besucher möchten sich noch an Tropfsteinen und Mineralien in einer intakten Höhle freuen. Bereits ein bleistiftdünner Tropfstein braucht jedoch mehrere Jahrzehnte, um einen Zentimeter lang zu werden. Jede Berührung hinterlässt Spuren und kann seit Jahrhunderten ablaufende Prozesse für immer unterbrechen.       
Bitte respektiere, dass in einer Höhle nicht jeder Winkel betreten werden muss: Betrete zum Schutz von Bodenformationen und Sinterbildungen mit farbigem Band abgesperrte sensible Höhlenbereichen nicht.         
Höhle sind nicht überall für unsere Körpergrösse und Gangart geeignet. Unachtsame Bewegungen können zu nicht wieder gutzumachenden Beschädigungen und Zerstörungen führen!

Nimm NICHTS aus der Höhle mit!  
Tropfsteine (auch abgebrochene) gehören zur Höhle und nicht ins Wohnzimmer, wo sie überdies ziemlich verloren wirken.           
Ablagerungen wie Sinter und Gestein und Oberflächenfunde wie Knochen oder Scherben sind wertvolle Zeitzeugen und stehen unter Schutz. Melde etwaige Funde den Höhlenvereinen (zur Meldekarte) oder den zuständigen kantonalen Archäologiefachstellen.

Trage ALLES, was Du in die Höhle mitnimmst auch wieder mit hinaus!   
Abfälle wie Verpackungen, Batterien oder Essensreste können das empfindliche Höhlen-Ökosystem belasten oder schädigen. Es macht auch Sinn, sich vor dem Höhlenbesuch noch zu erleichtern, denn menschliche Hinterlassenschaften bleiben in Höhlen lange erhalten. Verwende elektrisches Licht an Stelle von Fackeln, denn Russ schwärzt Höhlenwände und Tropfsteine.

Hinterlasse keine Inschriften in Höhlen oder am Höhleneingang! Jeder Strich würde nicht nur Dich, sondern auch die nächsten Jahrhunderte überdauern.

Verzichte auf das Anbringen von "Schätzen" in sensibler Höhlenumgebung. Bei sportlichen Tätigkeiten wie beispielsweise Geocaching wird es schwierig, angemessen auf die Umgebung Rücksicht zu nehmen. Nicht alle Besucher werden zudem genügend Erfahrung haben, um wertvolle Höhleninhalte bei ihrer Tätigkeit zu schützen.